Die richtigen Bilder im Internet finden und nutzen können

Juli 12th, 2010

Wer kennt das nicht – ein Projekt steht an und es sind keine Bilder und Grafiken vorhanden. Und da es ein Low-Budget-Projekt ist, steht auch nicht viel Geld zur Verfügung. Selbst Bilder schießen kommt auch nicht in Frage, da man kein ausgebildeter Fotograf ist. Was also tun?

Hier eine Auflistung von Anbietern für kostengünstige Bilder:

- Whitelife
- Imagepoint
- Pixelio
- Aboutpixel
- Pigs
- Fotolia
- iStockphoto und
- ClipDealer – Videos, Audio, Foto und Vektoren schon ab 1,90 € netto

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Im Internet findet sich viel zum Thema Bilder, aber auch hier gibt es einiges zu beachten.

Das Recht am eigenen Bild:

Am 9. Januar 1907 wurde das Gesetz zum Recht am eigenen Bild im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) festgelegt.

Wichtige Auszüge aus dem Gesetz:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Der Unterschied zwischen lizenzfreien Bildern und lizenzpflichtige Bilder

Lizenzfreie Bilder dürfen, wenn sie einmal bezahlt wurden, unbegrenzt verwendet werden, z. B. pixelio – siehe hierzu Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle und kommerzielle Nutzung).
Lizenzfreie Bilder findet man auch unter dem Namen „Royalty Free“ oder „RF“.

Lizenzpflichtige Bilder kauft man für einen bestimmten Zweck. Soll das Bild dann nochmals für eine andere Kampagne verwendet werden. so muss eine neue Lizenz gekauft werden. Lizenzpflichtige Bilder sind auch unter dem Namen „Rights Managed“ oder „RM“ zu finden.

SD-Papier (selbstdurchschreibendes Papier)

Juli 1st, 2010

Durch chemische Reaktionen ist eine direkte Durchschrift ohne Kohlepapier möglich. Im Papiermaterial eingebettete Mikrokapseln, welche Farbstoffe enthalten, werden beim Schreibvorgang durch den Druck des Stifts zerstört und erzeugen auf der Nehmerschicht des darunterliegenden Papiers eine farbige Reaktion.

Hier können Sie die SD-Sätze direkt bestellen:
2-fach oder 3-fach

DIN-Formate

Juni 29th, 2010

Nach DIN 476 werden in Deutschland Papierformate eingeteilt. Man unterscheidet die Reihen A (Drucksachen), B (Schnellhefter und Ordner), C (Umschläge) und D (Sonderformate). Ausgangsgröße der DIN-Reihe ist ein rechteckiges Format mit der Grundfläche von 1 m² (DIN A0). Die kleinere Seite steht gegenüber der längeren Seite immer im Verhältnis 1 zu Wurzel aus 2. Das nächst kleinere Format entsteht jeweils durch Halbieren der längeren Seite.

Die wichtigsten Formate der A-Reihe:

DIN A0: 841 x 1189 mm
DIN A1: 594 x 841 mm
DIN A2: 420 x 597 mm
DIN A3: 297 x 420 mm
DIN A4: 210 x 297 mm
DIN A5: 148 x 210 mm
DIN A6: 105 x 148 mm
DIN A7: 74 x 105 mm

Quelle Bild:
www.wikipedia.de

Ist es möglich, Flyer zu bündeln?

Juni 22nd, 2010

Gerne bündeln wir Ihre Flyer zu bestimmten Stückzahlen, um Ihnen die Verteilung zu erleichtern. Durch eine Banderole, also einen Papierstreifen, welcher um die Produkte gewickelt wird, ist das Zusammenfassen zu einem Bündel möglich. Unser Supportteam teilt Ihnen gerne die Kosten hierfür mit.

Was ist der Unterschied zwischen offenen Daten und druckfertigen Daten?

Juni 15th, 2010

Haben Sie nicht selbst die Möglichkeit, eine druckfertige PDF-Datei zu erstellen, so können wir dies gerne übernehmen.

Haben Sie Ihre Druckdatei im richtigen Format erstellt, so senden Sie uns Ihre offene Datei mit allen verwendeten Schriften und Bildern. Unsere Vorstufe erstellt daraus die druckfertige PDF und sendet Ihnen den daraus entstandenen Onlineproof zur Freigabe zu.

Liefern Sie hingegen eine PDF-Datei, so sind darin bereits alle Schriften und Bilder eingebunden und die Dateigröße zudem komprimiert. Zudem kann auf einen Onlineproof verzichtet werden, da Sie die PDF-Datei selbst kontrollieren können und diese sich – sofern alle Schriften eingebettet oder in Kurven konvertiert wurden – nicht mehr verändern kann. PDF ist das ideale Austauschformat für eine Druckdatei. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung Ihrer Druckdaten. Hilfreiche Tipps rund um das Thema PDF finden Sie auch unter www.cleverprinting.de